Röteln

Röteln IgG-Ak

Rubella IgG-Ab

Material

Serum: 1 ml, EDTA-Plasma, Heparin-Plasma, Lithium Heparinat

Methode

ECLIA (Roche)
Der Hersteller Roche hat keinen Graubereich definiert. Das NCCLS Subkommittee für Rubella-Serologie empfiehlt 10 IU/mL als Cutoff-Level.

Wir empfehlen, Werte zwischen 10,0 und 14,9 IU/mL nicht als sichere Immunität zu bewerten und die Patientin/ den Patienten entweder zu impfen oder (bei Schwangerschaft) regelmäßig zu monitoren.
Sollte jedoch trotz schwachem IgG-Antikörpernachweis die Basisimmunisierung vollständig sein, kann auch bei einer schwachen Immunantwort von einer Immunität ausgegangen werden. Bitte den Impfausweis einsehen!
Ab 15 IU/mL kann von einer sicheren Immunität ausgegangen werden.

 

Bewertungskriterium

keine Immunität: < 10 IU/mL
sichere Immunität anzunehmen: ≥ 15 IU/mL

Indikation

  • Immunstatus im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge bzw. Empfängnisregelung, idealerweise Analyse präkonzeptionell
  • Überprüfung des Immunstatus bei Kontakt mit frisch Infizierten
  • V.a. eine frische Rötelninfektion (zusammen mit der Analyse der IgM-Antikörper)
  • V.a. eine konnatale Rötelninfektion

Aktuelle Impf-Empfehlung der STIKO 8/2018:

  • Ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter sollen eine zweimalige Impfung erhalten.
  • Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter sollen eine einmalige Impfung erhalten.
  • Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung oder in Gemeinschaftseinrichtungen sollen eine einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstofferhalten.

Aktuelle Mutterschaftsrichtlinien (Auszug):
Ein Test auf Rötelnantikörper ist bei Schwangeren ohne Rötelnimmunität erforderlich. Immunität, und damit Schutz vor Röteln-Embryopathie für die bestehende Schwangerschaft ist anzunehmen, wenn der Nachweis über zwei erfolgte Rötelnimpfungen vorliegt oder wenn spezifische Antikörper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachgewiesen worden sind und dieser Befund ordnungsgemäß dokumentiert worden ist. Der Arzt soll sich solche Befunde vorlegen lassen und sie in den Mutterpass übertragen. Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor, die auf Immunität schließen lassen, so kann von einem Schutz vor einer Röteln-Embryopathie ausgegangen werden.

Liegen entsprechende Befunde nicht vor, so ist der Immunstatus der Schwangeren zu bestimmen. Im serologischen Befund ist wörtlich auszudrücken, ob Immunität angenommen werden kann oder nicht.
Wird Immunität erstmals während der laufenden Schwangerschaft serologisch festgestellt, kann Schutz vor Röteln-Embryopathie nur dann angenommen werden, wenn sich aus der gezielt erhobenen Anamnese keine für die Schwangerschaft relevanten Anhaltspunkte für Röteln-Kontakt oder eine frische Röteln-Infektion ergeben. Der Arzt, der die Schwangere betreut, ist deshalb gehalten, die Anamnese sorgfältig zu erheben und zu dokumentieren. Bei auffälliger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen, ggf. in Absprache mit dem Labor erforderlich (Nachweis rötelnspezifischer IgM-Antikörper und/oder Kontrolle des Titerverlaufs).

Schwangere, bei denen ein Befund vorliegt, der nicht auf Immunität schließen lässt, sollen aufgefordert werden, sich unverzüglich zur ärztlichen Beratung zu begeben, falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Röteln-Kontakt haben oder an rötelnverdächtigen Symptomen erkranken. Auch ohne derartige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16.-17. Schwangerschaftswoche eine erneute Antikörper-Untersuchung durchgeführt werden.

Anmerkung

Eine deutliche Änderung von Röteln IgG zwischen 2 Proben ist meldepflichtig!
Eine konnatale Rötelninfektion ist nicht-namentlich an das RKI zu melden.

Akkreditiert

ja

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