Corona-Tests als private Wunschleistung

Für die Diagnostik einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 stehen im Labor zwei Analysemöglichkeiten zur Verfügung: 

  1. PCR-Test für aktue Diagnostik,  Verdachtsfälle, Rückkehr aus Risikogebieten oder Nachweis, momentan nicht infektiös zu sein (z.B. Reisebescheinigung).
  2. Antikörper-Test: Dieser Test eignet sich nur für den Nachweis einer bereits seit 2-3 Wochen überstandenen Infektion oder zum Nachweis von Antikörpern ca. 2-3 Wochen nach vollständiger Impfung. Für die Blutentnahme vor Ort in Dortmund buchen Sie bitte vorher online einen Termin über unseren Online-Terminkalender.

Antikörper-Test im Blut

Der indirekte Nachweis des Krankheitserregers über Antikörper ist keine Akut-Diagnostik, sondern kann nur eine Immunantwort des Körpers ab 2-3 Wochen nach einer Impfung oder auf eine ggf. stattgefundene Infektion nachweisen. 

Eine Analyse ohne direkten zeitlichen Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik, ist keine kassenärztliche Leistung und muss privat oder als IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) angefordert und bezahlt werden.

IGeL zur möglichen Immunitätsprüfung: GOÄ-Ziffer 4389, 13,99€. 
Bitte Kostenübernahmeerklärung von Patient*in beifügen!

Privat Versicherte: GOÄ-Ziffer 4389 (Faktor 1,15) je Test: 16,09€ (zzgl. Versandkosten)

Blutentnahme im Labor
Für die Untersuchung ist eine Blutentnahme notwendig; Serum: 1ml.
Für die Blutentnahme vor Ort in Dortmund buchen Sie vorher bitte online einen Termin über unseren Online-Terminkalender.

PCR-Test (Abstrich)

Der PCR-Test zur Diagnostik auf SARS-CoV-2 dient Ärztinnen/Ärzten zur Abklärung von Covid-19-Erkrankungen. Bei akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere und/oder bei Verlust des Geruchs-/ Geschmackssinns ist dieser Test eine Leistung der Krankenkassen.
Bei Anzeichen einer Covid-19-Infektion rufen Sie bitte umgehend Ihren Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt an. 

Auch der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) verwendet den PCR-Test, z.B. um Reiserückkehrer oder andere gefährdete Personen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu testen. 

Der PCR-Test kann aber auch von symptomfreien Personen als Wunschleistung (z.B. für eine Reisebescheinigung oder auf Wunsch des Arbeitgebers) für private Selbstzahler erbracht werden. Personen ohne Symptome, die privat eine solche PCR-Diagnostik wünschen, wenden sich wegen dieser Selbstzahlerleistung bitte an einem niedergelassene/n Arzt/Ärztin. Diese werden Sie über die Untersuchung informieren,  fachgerecht einen Abstrich entnehmen und das Material ans Labor schicken. Für die Laborbeauftragung für Selbstzahler ist ein Anforderungsschein mit unterzeichneter Kostenübernahmeerklärung der Testperson notwendig.

Neben den in der Arztpraxis entstehenden Kosten im Zusammenhang mit dem Abstrich werden die Laborkosten für die PCR-Analyse für Selbstzahler wie folgt berechnet:
1x GOÄ-Ziffer 4780 (1,15-facher Satz) zum Preis von 60,33€.

Bitte beachten: Auch für Selbstzahler-Leistungen gelten die gesetzlichen Meldepflichten.

Keine Entnahme von Abstrichen für die Wunschleistung PCR-Test in unserem Labor!
Für die Abnahme eines Abstrichs zur PCR-Diagnostik auf SARS-CoV-2 wenden sich Interessierte, bitte an eine Arztpraxis. Bei uns im Labor erfolgen aktuell keine Abstrichabnahmen! Das Probenmaterial kann aber nach ärztlich erfolgtem Abstrich anschließend ggf. direkt im Labor Brauhausstr. 4, 44137 Dortmund im 3.OG abgegeben werden.

Kontakt Labor

Zuständigkeit Kontakt

Hotline Corona-Analytik

Abfrage PCR-Ergebnisse nur mit QR-Code in der Corona-App (frühestens 24 Std. nach Probeneingang).
0231 9572-7699
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