Mikrobiologie
MB - Mikrobiologie
Harnwegsinfektionen / HWI
Urin-Diagnostik
Erläuterung
Probengewinnung: Voraussetzung für eine aussagekräftige mikrobiologische Diagnostik ist die fachgerechte Gewinnung der Probe (siehe auch Hinweise zur Probenentnahme).
Die mikrobiologische Diagnostik beinhaltet i.d.R. Kultur mit Keimzahl- und ggf. Resistenzbestimmung sowie bei nativem Urin zusätzlich Mikroskopie und Hemmstofftest (antibakterielle Wirkstoffe: bei positivem Nachweis Befund bitte entsprechend interpretieren).
Die Bewertung der Anzahl nachgewiesener pathogener Keime* ist bei negativem Hemmstofftest folgendermaßen vorzunehmen:
Keimzahl im Mittelstrahl-Urin:
pathogene Keime*: > 105 KBE/ml
- Männer: Vorliegen einer HWI (signifikant)
- Frauen: HWI wahrscheinlich
pathogene Keime*: bei 104-105 KBE/ml
- individuell zu beurteilen: HWI möglich
- Kinder: ggf. signifikante Bakteriämie (Grenze bei ca. 104 KBE/ml)
pathogene Keime*: bei 103-104 KBE/ml
- HWI nicht anzunehmen; ggf. Kontrolle
pathogene Keime*: < 103 KBE/ml
- HWI (akut) i.d.R. kaum anzunehmen
Keimzahl im Katheter-Urin:
pathogene Keime*: > 104 KBE/ml
- HWI wahrscheinlich
pathogene Keime*: < 104 KBE/ml
- HWI möglich
Keimzahl im Blasenpunktions-Urin:
- jede Keimzahl i.d.R. signifikant
Nachweis von Hefepilzen (z.B. Candida sp.) im Urin:
Hier sollte eine Kontamination (Vaginal-Soor/ Soor-Balanitis) ausgeschlossen werden.
Bei Keimzahlen > 104 KBE/ml und entsprechender Symptomatik ist renale Candidiasis möglich.
- Männer: Vorliegen einer HWI (signifikant)
- Frauen: HWI wahrscheinlich
Indikation
Eine mikrobiologische Untersuchung von Urin wird empfohlen bei Pyelonephritis, Cystitis u.a.
akute, unkomplizierte Cystitis:
meist: E. coli, Proteus sp., Klebsiella/ Raoultella sp., Staph. saprophyticus etc.
komplizierte / nosokomiale HWI:
meist: E. coli, Proteus sp., Klebsiella/ Raoultella sp., Pseudom. aeruginosa, Enterokokken, Corynebacterium urealyticum etc.
Anmerkung
* In Mittelstrahl- und Katheter-Urin werden Lactobacillus sp., vergrünende Streptokokken, Koagulase-negative Staphylokokken und coryneforme Bakterien i.d.R. als Kontaminanten angesehen.
Akkreditiert
ja
Magen-Darm-Infektionen
Stuhl-Diagnostik
Erläuterung
Probengewinnung: Voraussetzung für eine aussagekräftige mikrobiologische Diagnostik ist die fachgerechte Gewinnung der Probe (siehe auch Hinweise zur Probenentnahme).
Zur gezielten Isolierung von Enteritis-Erregern bitte möglichst genaue anamnestische und klinische Angaben machen (z.B. Diarrhoe, Gastroenteritis, Abdominalkoliken, vorherige Antibiotikatherapie, Auslandsaufenthalt etc.); evtl. Angaben zur Art der Diarrhoe machen (z.B. profus, blutig, schleimig-eitrig, reiswasserartig etc.).
Das Ergebnis einer einzigen negativen Stuhlprobe schließt relevante Erreger oder Parasiten nicht sicher aus!
Für die Primärdiagnostik von allgemeinen Diarrhoe-Erregern ist eine Beschränkung auf häufige Erregerarten empfohlen. Deshalb erlauben wir uns bei Untersuchungsanforderungen auf Allgemeine pathogene Keime ("PK") oder Erreger/ Resistenz ("E/R") folgende Vorgehensweise:
Allgemeine pathogene Keime bei Krankenhaus-Patienten:
beinhaltet Untersuchung auf Campylobacter, Salmonellen/ Shigellen, Yersinien und Toxin-bildungsfähige E. coli/ EHEC* (Shiga-Toxin STx1 und 2) mittels PCR.
Bei Kindern (bis 3 J.) zusätzlich Untersuchung auf Rota-/ Adeno-Viren und EPEC.
Allgemeine pathogene Keime bei Privat-Patienten:
beinhaltet Untersuchung auf Campylobacter, Salmonellen/ Shigellen, Yersinien und Toxin-bildungsfähige E. coli/ EHEC* und ETEC (Shiga-Toxin STx1 und 2; hitzelabiles/HLT und hitzestabiles Toxin/HST) mittels PCR.
Bei Kindern (bis 3 J.) zusätzlich Untersuchung auf Rota-/ Adeno-Viren und EPEC.
Allgemeine pathogene Keime bei Kassenpatienten:
beinhaltet Untersuchung auf Campylobacter, Salmonellen/ Shigellen, Yersinien und Toxin-bildungsfähige E. coli/ EHEC* mittels STx-EIA (Shiga-Toxin)
Bei Kindern (bis 3 J.) zusätzlich Untersuchung auf Rota-/ Adeno-Viren.
Da wir Verantwortung für eine sichere mikrobiologische Diagnostik tragen, andererseits jedoch keine unerwünschten Kosten verursachen möchten, bitten wir um eine genaue Spezifizierung der gewünschten Erreger-Bestimmung.
Bei Kontrolluntersuchungen (z.B. nach Salmonella-Infektion) ohne weitere begleitende klinische Symptome empfehlen wir aus Kostengründen nur die gezielte Untersuchung auf den nachgewiesenen Erreger, und nicht auf "Allgemeine pathogene Keime".
Einzelanforderungen sollten jeweils im Untersuchungsauftrag nur einzeln markiert werden oder z.B. folgendermaßen lauten:
" C " für Untersuchung auf Campylobacter
" S " für Untersuchung auf Salmonellen/ Shigellen
" Y " für Untersuchung auf Yersinien
" E " für Untersuchung auf Toxin-bildungsfähige "pathogene" E. coli/ EHEC*
Serien-Untersuchungen (Personal / Küchenbedienstete etc.) erfolgen nach Absprache und sollten in der Untersuchungsanforderung eindeutig als solche gekennzeichnet sein.
Indikation
Gezielte Untersuchungen sind bei Kontrolluntersuchungen und Verdachtsdiagnosen sinnvoll:
- Campylobacter sp.:
wässrige Durchfälle mit fieberhaften Prodromi - Salmonella sp.:
Enteritis, Diarrhoen, Typhus abdominalis, Paratyphus; (ggf. Galle, Urin; bei Typhus: Blutkultur) - Shigella sp.:
häufige blutig-schleimige Diarrhoen mit Abdominalkrämpfen (ideal: möglichst frische noch körperwarme Stuhlprobe) - Yersinia enterocolitica:
fieberhafte Enteritis, Pseudoappendicitis, mesent. Lymphadenitis, postinfekt. Arthritis (insbesondere in Zusammenhang mit HLA-B 27) - Toxin-bildungsfähige E. coli/ EHEC*:
hierzu gehören auch Shiga-Toxin-produzierende E. coli (STEC); wässrige, auch blutige Diarrhoen, Ruhr-ähnliches Krankheitsbild, hämorrhagische Colitis, postinfektiöse Syndrome wie hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS/ TTP), Übelkeit, Erbrechen, jedoch selten Fieber.
(Nachweis des Gens für Shiga-Toxin sowie für hitzelabiles und hitzestabiles Toxin mittels PCR bzw. des Shiga-Toxins mittels EIA)
Detaillierte Informationen siehe LabmedLetter EHEC. - Rota-/ Adeno-Virus:
Gastroenteritis bei Säuglingen und Kleinkindern, ggf. auch Erwachsene (Nachweis mittels PCR) - Noro-Virus
wässrige Diarrhoe mit heftigem Erbrechen, wenn keine andere Ursache für die Symptomatik bekannt ist; Auftreten und Ausbrüche besonders in den Wintermonaten (Nachweis mittels PCR) - Clostridium difficile:
blutiger Stuhl; Pseudomembranöse Colitis (PMC) nach Antibiotika-/ Zytostatika-Gabe (bei positiven Ergebnis des Glutamatdehydrogenase-EIA folgt Toxin A/B-Nachweis mittels PCR);
hypervirulente Stämme siehe unter Clostridium difficile PCR - Staphylococcus aureus:
Enterotoxin-bedingte Gastroenteritis vor allem bei Kleinkindern - Vibrio cholerae/ eltor:
schwere Diarrhoen ("Reiswasserartig"), massiver Wasser-/ Elektrolytverlust (Bitte gesondert anfordern) - fakultative Enteritiserreger:
vor allem bei Kleinkindern: Aeromonas, Pseudomonas, Plesiomonas, Arcobacter etc. (Bitte gesondert anfordern)
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei je nach Symptomatik / Anamnese (z.B. Auslandsaufenthalt) ggf. auch Parasiten als Erreger von Durchfallerkrankungen in Frage kommen können:
- Amoeben/ Entamoeba histolytica:
Amöbenkolitis, akute Amöbendysenterie, Stuhl mit Blut- und Schleimbeimengungen - Cryptosporidien:
bei immunsupprimierten Patienten - Lamblien/ Giardia lamblia:
epigastrische Schmerzen, heftige rezidivierende Durchfälle - Würmer/ Wurmeier:
nach Umgebungskontamination mit fäkal kontaminiertem Boden, Nahrungsmittel, Wasser etc.
Anmerkung
* EHEC-Untersuchung: siehe auch Empfehlung des RKI, Epidemiologisches Bulletin 31.1999 und 24.2011 sowie Merkblätter für Ärzte des RKI, Erkrankungen durch Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) vom 11.01.2008
Akkreditiert
ja
Infektionen der Atemwege
Pneumonien / Atemwegsinfektionen
Erläuterung
Probengewinnung: Voraussetzung für eine aussagekräftige mikrobiologische Diagnostik ist die fachgerechte Gewinnung der Probe. (siehe auch Hinweise zur Probenentnahme)
Potentiell pathogene Erreger in den Proben des Respirationstraktes sind u.a.:
- Streptococcus pneumoniae/ Pneumokokken
- Haemophilus influenzae
- Staphylococcus aureus
- Streptococcus pyogenes/ Streptokokken Gr. A
- darüber hinaus: Moraxella catarrhalis, Enterobacteriaceae sowie Non-Fermenter (z.B. Pseudomonas aeruginosa) etc.
Interstitielle / atypische Pneumonie (Nachweis nur mittels PCR):
- Chlamydophila pneumoniae (ehemals Chlamydia pneumoniae)
- Legionella sp.
- Mycoplasma pneumoniae
Indikation
Pneumonie/ Bronchitis:
- ambulant erworbene Pneumonie:
eitriges Sputum bzw. Tracheal-/ Bronchialsekret mit Nachweis eines typischen Pneumonie-Erregers (z.B. Pneumokokken; Haemophilus influenzae u.a.) - nosokomial erworbene Pneumonie:
wenn später als 48h nach der stationären Aufnahme aufgetreten (häufige Erreger: Klebsiella sp., E. coli und andere Enterobacteriaceae oder Non-Fermenter) - infektiöse Bronchialerkrankungen:
Entzündung der Bronchialschleimhaut (Husten, Exsudatbildung); Bronchitiden mit eitrigem Auswurf
Als klinische Indikation für eine mikrobiologische Untersuchung von Probenmaterial aus den Atemwegen gelten:
- alle schweren ambulant erworbenen Atemwegsinfektionen
- nosokomiale Pneumonien
- Pneumonien mit eitrigem Auswurf bei schweren Grunderkrankungen (Diabetes mellitus/ Herzinsuffizienz etc.)
- Pneumonien mit persistierenden Infiltraten
- akute Bronchitiden mit eitrigem Auswurf / fortgeschrittene chronische Bronchitis
- Versagen der empirischen Therapie bzw. rezidivierende Infektionen
- Auftreten von resistenten Erregern bzw. Entwicklung von Resistenzen
Akkreditiert
ja
ZNS-Infektionen
Meningitis
Anmerkung
Liquor möglichst vor Antibiotika-Gabe gewinnen. Bei Verdacht auf akute Meningitis sollten neben der nativen Liquor-Probe zusätzlich auch beimpfte Blutkultur-Flaschen mit Liquor eingesandt werden! (Siehe auch MIQ Nr. 17: Infektionen des Zentralnervensystems; außerdem bitte Hinweise zur Probenentnahme beachten.)
Als Schnelldiagnostik aus nativem Liquor steht zusätzlich ein Antigen-Nachweis zur Verfügung; erfasst werden hierbei:
- Meningokokken (A, B, C, Y, W135)
- Pneumokokken
- Haemophilus influenzae (Typ B)
- Escherichia coli (K1)
- Streptokokken Gruppe B
Akkreditiert
ja
Cryptococcus neoformans
Material
frischer Liquor
Methode
Mikroskopie, Kultur, Agglutination
Anmerkung
Siehe auch Meningitis und Hinweise zur Probennahme
sowie Cryptococcus neoformans Ag.
Akkreditiert
ja
Escherichia coli (bei Neugeborenen)
Material
frischer Liquor (nativ) und Liquor in Kulturflasche
Methode
Mikroskopie, Kultur,
ggf. Ag-Nachweis (Agglutination)
Anmerkung
Siehe auch Meningitis und Hinweise zur Probennahme
Akkreditiert
ja
Haemophilus influenzae
Material
frischer Liquor (nativ) und Liquor in Kulturflasche
Methode
Mikroskopie, Kultur,
ggf. Ag-Nachweis (Agglutination)
Anmerkung
Siehe auch Meningitis und Hinweise zur Probennahme.
Akkreditiert
ja
Listerien / Listeria sp.
Material
frischer Liquor (nativ) und Liquor in Kulturflasche
Methode
Mikroskopie, Kultur
Anmerkung
Siehe auch Meningitis und Hinweise zur Probennahme.
Akkreditiert
ja
Meningokokken / Neisseria meningitidis
Material
frischer Liquor (nativ) und Liquor in Kulturflasche
Methode
1. PCR
2. Mikroskopie, Kultur, ggf. Ag-Nachweis (Agglutination)
Anmerkung
Bei Verdacht auf Meningokokken ist eine PCR aus Nativ-Liquor unbedingt empfehlenswert!
Notfalldiagnostik nach tel. Rücksprache!
(PCR: Meningokokken-Nachweis direkt aus Liquor)
Siehe auch Meningitis und Hinweise zur Probennahme
sowie Meningokokken Direktnachweis.
Akkreditiert
ja
Mycobacterium tuberculosis
Material
frischer Liquor
Methode
Mikroskopie, Kultur, ggf. PCR
Anmerkung
Siehe auch Meningitis und Hinweise zur Probennahme
sowie Direktnachweis Mycobacterium tuberculosis complex (MTC) PCR.
Akkreditiert
ja
Pneumokokken / Streptococcus pneumoniae
Material
frischer Liquor (nativ) und Liquor in Kulturflasche
Methode
Mikroskopie, Kultur
ggf. Ag-Nachweis (Agglutination)
Anmerkung
Siehe auch Meningitis und Hinweise zur Probennahme.
Akkreditiert
ja
Streptokokken Gruppe B (bei Neugeborenen)
Material
frischer Liquor (nativ) und Liquor in Kulturflasche
Methode
Mikroskopie, Kultur,
ggf. Ag-Nachweis (Agglutination)
Anmerkung
Siehe auch Meningitis und Hinweise zur Probennahme.
Akkreditiert
ja
Subdurales Empyem, Hirnabszess, Shunt-Infektion
Anmerkung
Liquor möglichst vor Antibiotika-Gabe gewinnen!
Siehe auch MIQ Nr. 17: Infektionen des Zentralnervensystems.
Akkreditiert
ja
Staphylococcus sp.
Material
Liquorprobe, Eiter in Universal-Transportmedium
Methode
Mikroskopie, Kultur
Akkreditiert
ja
Blutkultur-Diagnostik
Untersuchung von Blutkulturen mittels BACTEC 9000®/ FX®-Technik (Fluoreszenz-Methode)
Erläuterung
Probengewinnung: Voraussetzung für eine aussagekräftige mikrobiologische Diagnostik ist die fachgerechte Gewinnung der Probe (siehe auch Hinweise zur Probenentnahme Blut und zumVersandmaterial).
Umgang mit Blutkulturen (spezielles Versandmaterial: Verwendung von BACTEC-plus®-Blutkultur-Sets für BACTEC 9000®/ FX®-Technik):
- Stopfen vorher desinfizieren und weder die aerobe noch die anaerobe Flasche belüften!
- Die empfohlene Füllmenge ist zu beachten! (siehe Flaschenaufdruck)
- Der aufgedruckte Barcode darf nicht überklebt werden!
- Die Nadel des Blutentnahmesystems darf nicht in der Kulturflasche belassen werden!
- Bitte Abnahmedatum und Uhrzeit auf Anforderungsschein angeben!
Indikation
Die Abnahme von Blutkulturen wird empfohlen zum Anzüchten empfindlicher Keime wie z.B. Meningokokken und Haemophilus influenzae, bei V.a. Pneumonie, Meningitis, Pyelonephritis, Osteomyelitis etc. sowie bei folgenden Verdachtsdiagnosen:
Bakteriämie/ Fungämie:
Vorkommen von Bakterien/ Pilzen im Blut,
i.d.R. 2-3 Blutkultur-Sets innerhalb 24h nötig
SIRS: (systemic inflammatory response syndrome)
i.d.R. 2-3 Blutkultur-Sets innerhalb 24h nötig,
bei mindestens 2 von 4 Symptomen:
- Fieber > 38,2 °C oder Hypothermie
- Tachypnoe
- Tachycardie
- Leukozytose/ Leukopenie
Sepsis:
Infektion (Keimnachweis) + SIRS
bei Früh-/ Neugeborenen eine aerobe Kultur (BACTEC-PEDS plus®)
Septischer Schock:
Sepsis + Multiorganversagen (MOV)
meist: Staphylococcus aureus, Enterobacteriaceae (E. coli, Klebsiella/Raoultella, Pseudomonas etc.), Candida u.a.
Katheterinfektion:
lokale oder systemische Infektion (Keimnachweis) bei Katheterträgern;
Bewertung nachgewiesener Keimmengen bei Katheterspitzen-Besiedlung:
- vereinzelt / wenig: < 15 KBE
- mäßig viel: 15-50 KBE
- reichlich: > 50 KBE
meist: Staphylococcus aureus, aber auch Hautflora/ koagulase-neg. Staphylococcus sp.
(Bei Keimmengen > 15 KBE und Vorliegen lokaler oder systemischer Infektionszeichen ist eine Katheterinfektion wahrscheinlich; ansonsten ggf. Kontamination)
Endocarditis (bakteriell):
Infektion des Endocards/ der Herzklappen (insbesondere nach Klappenersatz)
meist: Streptokokken, Enterokokken, Staphylokokken,
seltener die HACEK-Gruppe: Aggregatibacter aprophilus (ehemals Haemophilus a.), Aggregatibacter actinomycetemcomitans (ehemals Actinobacillus a.), Cardiobacterium hominis, Eikenella corrodens, Kingella kingae
Akkreditiert
ja
Tuberkulose-Diagnostik
Mycobacterium tuberculosis complex (MTC) PCR
Material
BAL: 20-30 ml,
Sputum, Bronchialsekret: 2-5 ml,
Ascites-/ Pleurapunktat: 30-50 ml,
Urin: 30 ml,
Liquor: 3-5 ml,
Biopsie (in 1 ml physiol. NaCl (keine Gelabstriche oder Aluminiumtupfer),
Magennüchternsekret: 2-5 ml oder Magenspülwasser 20-30 ml in Phosphatpuffer (anzufordern unter Tel.: 02306 · 940 96 - 80)
Materialwahl ergibt sich aus der Organmanifestation.
Methode
PCR
Nachweis von Mycobacterium tuberculosis, M. bovis, M. bovis BCG, M. africanum
Abrechnung
Der EBM erlaubt die Durchführung einer PCR zum Nachweis von DNA und/oder RNA des Mycobacterium tuberculosis-Complex (MTC) bei begründetem Verdacht auf eine Tuberkulose. Bitte benutzen Sie die Kennnummer 32006.
Anmerkung
Der Nachweis von Mycobacterium tuberculosis ist meldepflichtig!
Akkreditiert
ja
Mycobacterium tuberculosis Mikroskopie / Kultur / BACTEC MGIT®-Technik
Erläuterung
Probengewinnung: Voraussetzung für eine aussagekräftige mikrobiologische Diagnostik ist die fachgerechte Gewinnung der Probe (siehe auch Hinweise zur Probenentnahme).
Bei der bakteriologischen Untersuchung auf Mykobakterien empfiehlt sich:
- Sputum: 2-5 ml an drei aufeinanderfolgenden Tagen einsenden. (Vor der Sputum-Gewinnung sollte keine Mundspülung erfolgen.)
- Bronchialsekret: 2-5 ml einsenden
- Bronchiallavage/ BAL: 20-30 ml einsenden
- Magennüchternsekret: 2-5 ml oder Magenspülwasser 20-30 ml in Röhrchen mit vorgelegtem Puffer hinzugeben (Bitte spezielles Versandmaterial anfordern unter Tel.: 02306 · 940 96 - 80 oder per Mail)
- Liquor: ca. 3-5 ml einsenden
- Punktat (z.B. Pleura-): 30-50 ml einsenden
- Morgen-Urin: mindestens 30 ml Morgenurin an drei aufeinanderfolgenden Tagen einsenden (Abends zuvor die Flüssigkeitszufuhr einschränken!)
Weiterhin sind Untersuchungen möglich aus: Gewebe, Eiter, Abstrichen und Stuhlproben.
Diagnostische Einzelschritte:
Die Tuberkulose-Diagnostik beinhaltet zur schnellstmöglichen Erlangung eines Ergebnisses:
- Mikroskopie:
Präparat direkt nach Probeneingang mit Fluoreszenzfärbung und Färbung nach Ziehl-Neelsen (Teilbefund am selben Tag) - Kultur und BACTEC MGIT®-Technik: (Fluoreszenz-Methode):
Anlegen der Kultur auf Eiernährböden (Festmedien) und zusätzlich Überführung eines Teils der Probe in BACTEC MGIT®-Röhrchen. Um Wachstum von typischen und atypischen Mykobakterien frühestmöglich nachweisen zu können, werden diese über Fluoreszenz-Sensoren im Röhrchenboden automatisch auf O2-Abnahme (Metabolisierung) überprüft.
(Beobachtung: i.d.R. bis 8 Wochen) - Nukleinsäure-Amplifikations-Technik / NAT:
Zur schnellen Diagnosesicherung kann auf Anforderung ein Direktnachweis mittels PCR (Polymerase-Chain-Reaction) direkt aus Untersuchungsmaterial wie Sputum, BAL, Punktat, Urin und Liquor erfolgen. Das Ergebnis liegt i.d.R. am folgenden Werktag vor.
Indikationen sind der Nachweis:- aus respiratorischen Sekreten von Patienten mit begründetem V.a. eine Lungentuberkulose, wenn mikroskopisch keine säurefesten Stäbchen nachweisbar sind
- aus respiratorischen Sekreten von AIDS-Patienten auch bei mikroskopisch positivem Befund - zur Abgrenzung gegen NTM!
- aus Liquor
Identifizierung:
Bei Anzucht sowohl von Spezies des MTC / "Mycobacterium-tuberculosis-Complex" (M. tuberculosis, M. bovis, M. bovis BCG/ "Bacille-Calmette-Guerin", M. africanum und M. microti) als auch der klinisch wichtigsten "atypischen" NTM / "nicht-tuberkulösen Mykobakterien" (ubiquitäre Mykobakterien) erfolgt eine Identifizierung mit molekularbiologischen Methoden.
Folgende NTM-Spezies werden routinemäßig erfasst:
M. avium ssp., M. chelonae, M. abscessus, M. fortuitum1, M. fortuitum2, M. gordonae, M. intracellulare, M. scrofulaceum, M. interjectum, M. kansasii, M. malmoense, M. marinum/M. ulcerans, M. peregrinum, M. xenopi.
Darüber hinaus können auf Wunsch alle weiteren NTM-Spezies mit Hilfe der Sequenzierung (IGeL-Leistung) identifiziert werden.
Siehe auch Direktnachweis Mycobacterium tuberculosis complex (MTC) PCR!
Resistenzbestimmung:
Bei Nachweis von MTC-Spezies wie M. tuberculosis, M. africanum und M. bovis werden routinemäßig Resistenzbestimmungen durchgeführt - bevorzugt mittels BACTEC MGIT®-Technik (Flüssigkultur). Getestet werden die Tuberkulostatika Isoniazid (INH), Streptomycin (SM), Rifampicin (RMP), Ethambutol (EMB) und Pyrazinamid (PZA).
Bei klinisch relevanten NTM erfolgt die Resistenztestung nur auf Wunsch (Fremdleistung).
Indikation
In Abhängigkeit von immunologischen/ bakteriologischen Kriterien wird zum Nachweis von atypischen NTM die Abnahme von Untersuchungsmaterial empfohlen bei klinischen Erscheinungen wie:
- Lungenerkrankungen: M. kansasii, M. malmoense u.a.
- Hauterkrankungen: M. marinum, M. ulcerans u.a.
- AIDS (generalisierte Erkrankungen): M. avium-intracellulare-Complex, M. genavense u.a.
- eitrige Prozesse, Lymphadenitiden: M. fortuitum, M. scrofulaceum u.a.
Anmerkung
Ausnahmekennziffer 32006
Akkreditiert
ja
Mycobacterium tuberculosis QuantiFERON®-TB Gold Plus (QFT®-Plus)
Material
10 ml Lithiumheparinat (Mindestmenge 6 ml).
Falls weniger Material eingesandt wird, wird der alternative IGRA-Test (TB-ELISPOT) durchgeführt.
Lagerung der Probe bei Raumtemperatur: maximal 12 Stunden (Einsendung nur am Tag der Probennahme!).
Das Lithiumheparinat wird hier im Labor in 4 Spezialröhrchen umgefüllt, die anschließend im Brutschrank bebrütet werden.
Methode
CLIA (Chemilumineszenz-Immuno-Assay)
Es wird die Interferon gamma-Konzentration nach Stimulation der T-Zellen mit M. tuberculosis spezifischen Antigenen (TB1:ESAT-6, CFP-10; TB2:ESAT-6, CFP-10 + zusätzliche Peptidkombination) gemessen.
Bewertungskriterium
TB1: < 0.35 IU/ml
TB2: < 0.35 IU/ml
Der Test ist als positiv zu bewerten, wenn schon eins der Röhrchen TB1 oder TB2 >0,35 IU/ml aufweist.
Anmerkung
Weitere Informationen siehe LabmedLetter 123: Tuberkulose-Screening mittels IGRA
QuantiFERON®-TB Gold Plus Test und T-Spot®-TB (ELISPOT).
Akkreditiert
ja
Mycobacterium tuberculosis Resistenzbestimmung (PCR)
Material
mikroskopisch positives Primärmaterial z.B. BAL, Sputum (siehe MTC-PCR) oder Kulturmaterial
Methode
PCR und Hybridisierung
- Nachweis von MTC-Komplex
- Nachweis von Resistenzen gegen Isoniazid (INH) und Rifampicin (RMP)
Abrechnung
EBM: keine Kassenleistung
Indikation
Medikamentenresistenz. Es werden Resistenzen gegen Isoniazid (INH) und Rifampicin (RMP) nachgewiesen.
Akkreditiert
ja
Mycobacterium tuberculosis T-SPOT®.TB-Test (ELISPOT)
Material
Li-Heparin-Blut oder Citrat-Blut: 6 ml (2 ml bei Kindern unter 2 Jahren)
Lagerung der Probe bei Raumtemperatur: maximal 36 Stunden
Bitte keine Einsendungen an Samstagen und vor NRW-Feiertagen!
Methode
ELISPOT
Erfasst werden Interferon gamma produzierende T-Zellen nach Stimulation mit M. tuberculosis spezifischen Antigenen (ESAT-6 und CFP-10).
Bewertungskriterium
negativ
Anmerkung
Weitere Informationen siehe LabmedLetter 123: Tuberkulose-Screening mittels IGRA
QuantiFERON®-TB Gold Plus Test und T-Spot®-TB (ELISPOT).
Akkreditiert
ja
Anaerobier-Diagnostik
Abdomen: Anaerobier
Material
Eiter, Punktat, Abstrich
Methode
Mikroskopie, Kultur
Indikation
Eine Anaerobier-Ätiologie ist zu berücksichtigen bei Peritonitis, Appendicitis etc.
Anmerkung
Transportmedium für Anaerobier obligatorisch; z.B. Abstrich mit Universal-Transportmedium
Häufiger nachgewiesen werden: Bacteroides sp., Prevotella sp., Peptostreptococcus sp. etc.
Akkreditiert
ja
Genitaltrakt: Anaerobier
Material
Punktat, Abstrich (Abszess etc.)
ggf. Cervix-/Urethral-Abstrich
Methode
Mikroskopie, Kultur
Indikation
Eine Anaerobier-Ätiologie ist zu berücksichtigen bei bakterieller Vaginose, eitrigen gynäkologischen Prozessen etc.
Anmerkung
Transportmedium für Anaerobier obligatorisch; z.B. Abstrich mit Universal-Transportmedium
Häufiger nachgewiesen werden neben Gardnerella vaginalis* auch Prevotella sp., Bacteroides sp., Peptostreptococcus sp. etc.
* (siehe auch unter Gezielte Untersuchungen: Bakterien und Pilze Gardnerella vaginalis (Vaginitis / Vaginose) DNA-Sonde)
Akkreditiert
ja
Sepsis / Systemische Infektionen: Anaerobier
Material
anaerobe Blutkultur
Methode
Kultur
Indikation
Eine Anaerobier-Ätiologie ist zu berücksichtigen bei pyogenen und septischen Infektionen / Sepsis.
Anmerkung
Anaerobe Blutkultur obligatorisch. Siehe auch Blutkultur-Diagnostik.
Häufiger nachgewiesen werden Bacteroides sp., Peptostreptococcus sp., Prevotella sp., Propionibacterium sp., etc.
Akkreditiert
ja
Wundinfektionen: Anaerobier
Material
Abstrich
Methode
Mikroskopie, Kultur
Indikation
Eine Anaerobier-Ätiologie ist zu berücksichtigen bei tiefen eitrigen Wundinfektionen etc.
Anmerkung
Transportmedium für Anaerobier obligatorisch; z.B. Abstrich mit Universal-Transportmedium
Häufiger nachgewiesen werden: Bacteroides sp., Prevotella sp., Peptostreptococcus sp., Clostridium sp. etc.
Akkreditiert
ja
Pilz-Diagnostik
Dermatophyten
Material
Hautschuppen, Haare, Nägel
(Abstrich nicht geeignet!)
Methode
Mikroskopie, Kultur
Anmerkung
Anlegen der Kultur auf speziellen Nährmedien (Beobachtung: i.d.R. bis 4 Wochen).
Nachgewiesen werden: Trichophyton sp., Microsporum sp., Epidermophyton floccosum sp. etc.
Akkreditiert
ja
Hefepilze
Material
Sputum, Trachealsekret, Abstriche (Rachen, Zunge, Anus etc.), Urin, Eiter, Sekret, Blutkultur, Liquor
Methode
Mikroskopie, Kultur
Anmerkung
Resistenzbestimmung nur auf Anforderung!
Nachgewiesen werden: Candida sp.*, Cryptococcus neoformans etc.
* Siehe auch unter Gezielte Untersuchungen: Bakterien und Pilze Candida sp. (Vaginitis / Vaginose) DNA-Sonde.
Akkreditiert
ja
Schimmelpilze
Material
Sputum, Bronchialsekret, Abstrich (Ohr, Nasennebenhöhle etc.)
Methode
Mikroskopie, Kultur
Anmerkung
verlängerte Bebrütungsdauer (i.d.R. 10 Tage)
Nachgewiesen werden: Aspergillus sp., Penicillium sp. etc.
Akkreditiert
ja
Bakterien / Pilze - gezielte Untersuchungen
Bordetella pertussis/parapertussis (Keuchhusten) PCR
Material
Nasen-/Rachen-Aspirat, tiefer Nasopharyngeal-Abstrich in ca. 1 ml steriler physiol. NaCl
Informationen zur Präanalytik siehe hier Untersuchungsmaterialien PCR.
Spezielles Versandmaterial anzufordern unter Tel.: 02306 · 940 96 - 80 oder per Mail.
Methode
PCR
Abrechnung
EBM: Kassenleistung
Anmerkung
Der direkte Nachweis von Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis aus Abstrichen oder Sekreten des Nasen-/Rachenraumes ist meldepflichtig!
Pertussis/Parapertussis-PCR ist eine Kassenleistung der GKV!
Weitere Informationen siehe auch LabmedLetter Nr. 102.
Akkreditiert
ja
Borrelia burgdorferi (sensu lato) PCR
Material
Gelenkpunktat (2 ml), Liquor, Biopsie, (Zecke)
Methode
PCR
Nachgewiesen werden die Genomspezies von B. burgdorferi sensu lato:
B. burgdorferi sensu stricto, B. afzelii, B. garinii, B. spielmanii sp. nov. (A14S), B. valaisiana und B. japonica.
Abrechnung
EBM: PCR-Analytik derzeit nur im Liquor Kassenleistung!
Indikation
Zusätzliche Diagnostik einer Borrelia-Infektion.
Diagnostische Sensitivität bei Borreliose (aus MIQ Lyme-Borreliose)
- Gelenkpunktat 50-70%
- Hautbiopsie 60%
- Liquor nur 10-30%
- Urin nicht geeignet
- Blut nicht geeignet
Die PCR ist als Suchtest nicht geeignet. Ein negativer PCR-Befund schließt eine Lyme Borreliose nicht aus.
Die Borrelien-PCR aus einer Zecke wird nicht empfohlen. Bitte beachten Sie, dass auch DNS nicht humanpathogener Borrelien nachgewiesen werden kann. Bei Untersuchungen aus Deutschland und der Schweiz wurde nach einem Zeckenstich bei 2,6 bis 5,6% der Betroffenen eine Antikörperbildung gegen Borrelien (Serokonversion) nachgewiesen. Insgesamt ist bei 0,3 bis 1,4% der Menschen mit Zeckenstichen mit einer klinisch manifesten Erkrankung zu rechnen.
Anmerkung
Die Durchführung einer Borrelien-PCR in der Zecke kann auf Wunsch von Patienten als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) zum Preis von 30,00€ erbracht werden. Das Formular der Patientenvereinbarung über privatärztliche Abrechnung steht Ihnen hier zum Download und Ausdrucken zur Verfügung. IGeLeistung: Borrelia burgdorferii sensu lato DNS Nachweis mittels PCR in der Zecke.
Akkreditiert
ja
Candida sp.
Material
Sputum, Trachealsekret, Abstriche (Rachen, Zunge, Anal etc.)
Urin, Eiter, Sekret, Liquor, Blutkultur
Methode
Mikroskopie, Kultur
Anmerkung
Resistenzbestimmung i.d.R. nur auf Anforderung!
Candida Serologie siehe unter Serologie der Infektionskrankheiten
Akkreditiert
ja
Candida sp. (Vaginitis / Vaginose) DNA-Sonde
Material
Cervix-/ Urethral-Abstrich (umgehender Probentransport!)
Methode
Direktnachweis: DNA-Hybridisierung
(AFFIRM VP III ®: Ergebnis nach 4 h)
Abrechnung
EBM: keine Kassenleistung
Anmerkung
AFFIRM VP III®: Die Probe sollte sofort zur Weiterverarbeitung ins Labor und somit direkt vor dem Probentransport gewonnen und bis dahin gekühlt gelagert werden (2-8 °C).
Es können nur Proben vom Tag der Probengewinnung bearbeitet werden! Siehe auch Kurzanleitung Vaginitis / Vaginose Direktnachweis.
Candida Serologie siehe auch Kapitel Infektionsdiagnostik.
Akkreditiert
ja
Chlamydia pneumoniae PCR
Material
Sputum, Punktat: 2 ml
BAL: 10 ml
Methode
PCR
Abrechnung
EBM: Kassenleistung
Indikation
Verdacht auf Chlamydia pneumoniae Infektion, Differenzialdiagnostik von respiratorischen Infektionen (z.B. akute Bronchitis) oder atypischen Pneumonien
Die Chlamydia pneumoniae PCR ist Kassenleistung und in der akuten Phase der Antikörperdiagnostik vorzuziehen.
Akkreditiert
ja
Chlamydia trachomatis TMA
Material
Erststrahlurin: 2 ml (Morgenurin optimal; mindestens 4 Stunden vorher nicht urinieren!).
Siehe auch Hinweise zur Präanalytik Urinproben.
Cervix-/Urethral-Abstrich (Art.-Nr. 5505).
Siehe Hinweise auch Anleitung Präanalytik Abstriche.
Achtung: Für gleichzeitigen Nachweis von Gonokokken (Neisseria gonorrhoe) und Chlamydia trachomatis aus einer Probe bitte keinen Erststrahlurin, sondern Abstriche (Frauen: endozervikal, Männer urethral) einsenden!
Spezielles Versandmaterial anzufordern unter Tel.: 02306 · 940 96 - 80 oder per Mail.
Methode
TMA aus der Einzelprobe jedes einzelnen Patienten. Ein Pooling von Proben führen wir NICHT durch!
Der gleichzeitige Nachweis von Gonokokken (Neisseria gonorrhoe) und Chlamydia trachomatis aus einer Probe ist nur bei Abstrichen möglich.
Abrechnung
Für das Chlamydien Screening gesetzlich versicherter Frauen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sowie für die Schwangerschaftsvorsorge ist als Probenmaterial nur Erststrahlurin zugelassen. Im Fall eines konkreten Verdachts auf eine Chlamydien-Infektion sind auch endozervikale Abstriche als Probenmaterial möglich. Bei Männern sind Erststrahlurin und Urethralabstriche als Probenmaterial möglich.
Anmerkung
Hinweise Mutterschaftsvorsorge / Screeningprogramme:
Für das Chlamydien-Screening (Frauen bis zum vollendeten 25 Lj.), im Falle eines Schwangerschaftsabbruch sowie für die Schwangerschaftsvorsorge ist als Probenmaterial nur Erststrahlurin zugelassen. Weitere Informationen siehe hier.
Clostridium difficile (Toxin A/B) PCR
Material
frische Stuhlprobe (Untersuchung innerhalb von 48h!)
Methode
Toxin-PCR, Gene: tcdA (Toxin A) und tcdB (Toxin B)
Abrechnung
Der EBM erstattet den Nukleinsäurenachweis von Clostridioides difficile bei diskordanten Ergebnissen von GDH und Toxin EIA.
Indikation
Diarrhoe nach Antibiotikagabe in den letzten 60 Tagen, Patienten die zu den Risikogruppen gehören (über 65 Jahre, Immunsupprimierte, schwere Grundkrankheit), klinisches Bild der pseudomembranösen Colitis (PMC), jede mehr als 3 Tage andauernde Diarrhoe ohne andere bekannte Erreger.
Akkreditiert
ja
Clostridium difficile GDH (EIA)
Material
frische Stuhlprobe (Untersuchung innerhalb von 48h!)
Methode
- Stufe: Glutamatdehydrogenase GDH (EIA)
- Stufe: bei positivem Ergebnis der Glutamatdehydrogenase (EIA) wird der Toxinnachweis (A und B) durchgeführt
Indikation
Diarrhoe nach Antibiotikagabe in den letzten 60 Tagen, Patienten die zu den Risikogruppen gehören (über 65 Jahre, Immunsupprimierte, schwere Grundkrankheit), klinisches Bild der pseudomembranösen Colitis, jede mehr als 3 Tage andauernde Diarrhoe ohne andere bekannte Erreger.
Akkreditiert
ja
Clostridium perfringens (Gasbrand)
Material
Wundsekret, Abstrich
Methode
Mikroskopie, Kultur
Anmerkung
Transportmedium für Anaerobier obligatorisch; z.B. Abstrich mit Universal-Transportmedium
Akkreditiert
ja
Corynebacterium diphtheriae (Diphtherie)
Material
Rachen-/ Wund- und sonstige Abstriche
Methode
Kultur, Mikroskopie
Anmerkung
Bitte Probe vorab telefonisch anmelden: Mitteilung der Verdachtsdiagnose!
Akkreditiert
ja
Escherichia coli (E.coli): Pathogene Serovare (EPEC, EHEC, ETEC) PCR
Material
Stuhl (PCR erfolgt nach Kultur aus der Probe)
Methode
PCR
Nachweis Toxin-bildungsfähiger E.coli durch Identifikation folgender Gene:
- PCR zum Nachweis enterohämorrhagischer E.coli (EHEC) durch Identifikation der Gene Shiga-like-Toxin 1 und 2 (STX1/2) und eae (Gen für Intimin)
- PCR zum Nachweis enterotoxischer E.coli (ETEC) durch Identifikation der Gene hitzelabiles (HLT) und hitzestabiles Toxin (HST)
- PCR zum Nachweis enteropathogener E.coli (EPEC) durch Identifikation der Gene bfpA (bundle forming pilus), eaeA (Intimin) und EAF (EPEC Adhärenzfaktor).
Siehe auch Mikrobiologie Diagnostik bei Magen-Darm-Infektionen.
Abrechnung
Der EBM erlaubt die Durchführung einer EHEC/EPEC PCR bei akuten gastrointestinalen Infektionen (Stuhlprobe).
Indikation
- EHEC: wässrige, auch blutige Diarrhoen, Ruhr-ähnliches Krankheitsbild, hämorrhagische Colitis, postinfektiöse Syndrome (hämolytisch-urämisches Syndrom = HUS, = TTP), Übelkeit, Erbrechen, jedoch selten Fieber
- ETEC: Reisediarrhoe bei Reisen in Endemiegebiete wie Nordafrika, Südostasien und Südamerika
- EPEC: Diarrhoe bei Kindern < 3 Jahre
Anmerkung
Der Nachweis von pathogenen E.coli ist meldepflichtig!
Detaillierte Informationen zur Diagnostik von EHEC siehe auch LabmedLetter Nr. 104.
Akkreditiert
ja
Gardnerella vaginalis (Vaginitis / Vaginose) DNA-Sonde
Material
Cervix-/ Urethral-Abstrich (umgehender Probentransport!)
Methode
Direktnachweis: DNA-Hybridisierung
(AFFIRM VP III®: Ergebnis nach 4h)
Abrechnung
EBM: keine Kassenleistung
Anmerkung
AFFIRM VP III®: Die Probe sollte sofort zur Weiterverarbeitung ins Labor und somit direkt vor dem Probentransport gewonnen und bis dahin gekühlt gelagert werden (2-8 °C).
Es können nur Proben vom Tag der Probengewinnung bearbeitet werden! Siehe auch Kurzanleitung Vaginitis / Vaginose Direktnachweis.
Akkreditiert
ja
Helicobacter pylori Antigen
Material
Stuhl: 5 g
Methode
EIA
Indikation
Verdacht auf Besiedlung / Infektion mit Helicobacter pylori vor allem, wenn man auf invasive Verfahren verzichten möchte.
Der Antigentest im Stuhl ist mit einer Sensitivität von 85-95% und einer Spezifität von 85-95% ähnlich sensitiv / spezifisch wie der 13C-Harnstoff-Atemtest (aus: Deutsches Ärzteblatt, Jg.106, Heft 49, 4. Dezember 2009).
Helicobacter pylori Atemtest
Anmerkung
Siehe 13C-Harnstoff-Atemtest.
Legionella pneumophila PCR
Material
Sputum, Bronchialsekret: 2 ml
BAL: 5 ml
Bitte keinen Urin einsenden!
Methode
PCR
Abrechnung
Der EBM erlaubt die Durchführung einer Legionella pneumophila PCR bei akuten respiratorischen Infektionen (Abstrich aus dem Respirationstrakt, respiratorisches Sekret wie Sputum, Trachealsekret, BAL).
Indikation
V.a. eine Legionella Infektion z.B. Pneumonie bei ambulant erworbener, reiseassoziierter oder nosokomialer Infektion
Empfehlenswert in den ersten zwei Krankheitswochen ist der Antigennachweis (Serotyp 1) aus einer frischen Urinprobe (Morgenurin) oder der Legionella pneumophila DNA-Nachweis mittels PCR aus respiratorischem Sekret (BAL).
Anmerkung
Der Direktnachweis von Legionella pneumophila (PCR) ist meldepflichtig!
Akkreditiert
ja
Listeria monocytogenes
Material
Blutkultur, Liquor, Amnionflüssigkeit, Lochialsekret, Mekonium
weiterhin: Stuhl
Methode
Kultur, MALDI-TOF
Akkreditiert
ja
Meningokokken PCR
Material
Liquor: 1 ml
Bitte Probe telefonisch ankündigen! (Tel.: 0231 · 9572 - 5200)
Methode
PCR
Die PCR detektiert Neisseria meningitidis der Serogruppe A, B, C, W135, Y.
Indikation
Notfalldiagnostik zur Abklärung einer Meningitis.
Anmerkung
Die Befunderstellung erfolgt am Einsendetag!
Der Nachweis von Meningokokken im Liquor ist meldepflichtig!
Akkreditiert
ja
MRSA (Methicillin/Oxacillin-resistente Staphylococcus aureus)
Material
Wund-Abstrich, Nasen-/ Rachen-Abstrich etc.
(ggf. Umgebungsuntersuchung)
Methode
Kultur, Resistenzbestimmung
Anmerkung
PCR bei Erstnachweis von MRSA inklusive Prüfung auf Anwesenheit von
- mecA-Gen (ha-MRSA) und
- PVL-Gen (ca-MRSA) sowie
- Sequenztyp ST398 (la-MRSA)*
* Stämme dieser klonalen Linie werden im Zusammenhang mit der Tierzucht - speziell der Schweinemast - beschrieben. (siehe auch RKI: Epidemiologisches Bulletin 21.2013)
Siehe auch unter Krankenhaushygiene sowie MRSA PCR
Akkreditiert
ja
MRSA PCR aus Kultur bei Erstnachweis
Material
Kultur (z.B. bei kulturellem Erstnachweis von MRSA)
Methode
PCR
Bei kulturellem Nachweis von MRSA inklusive Prüfung auf Anwesenheit von:
- mecA-Gen (healthcare associated/ ha-MRSA) und
- PVL-Gen (Panton-Valentin-Leukozidin: community acquired/ ca-MRSA) sowie
- Sequenztyp ST398 (livestock associated/ la-MRSA)*
* Stämme dieser klonalen Linie werden im Zusammenhang mit der Tierzucht - speziell der Schweinemast - beschrieben. (siehe auch RKI: Epidemiologisches Bulletin 21.2013)
MRSA Kultur siehe auch Mikrobiologie MRSA (Methic./Oxacillin-resistente Staphylococcus aureus) sowie Krankenhaushygiene
Anmerkung
Der Nachweis von MRSA nur aus Liquor und Blut ist meldeflichtig!
Akkreditiert
ja
MRSA spa-Typisierung
Material
MRSA-Kultur
Methode
PCR und Sequenzierung
Untersuchung erfolgt nach der Sequenzierung des spa-Gens (Staphylococcus aureus Protein A Gen) des MRSA-Stammes. Die Typisierung beruht auf einer Zuordnung der DNA-Sequenz in der hypervariablen X-Region des spa-Gens zu einem MRSA-Typ (z.B. t032, t003 etc.).
Abrechnung
EBM: keine Kassenleistung
Indikation
Typisierung bei epidemiologisch relevanten MRSA zur Aufklärung von Infektketten / Übertragungswegen
Anmerkung
MRSA Kultur siehe Mikrobiologie MRSA (Methic./Oxacillin-resistente Staphylococcus aureus) sowie Krankenhaushygiene.
Akkreditiert
ja
Mycoplasma hominis
Material
Cervix-/Urethral-Abstrich unmittelbar in spezielles Transportmedium!
Bitte spezielles Versandmaterial anfordern unter Tel.: 02306 · 940 96 - 80 oder per Mail!
Methode
Kultur (Testkit inkl. Ureaplasma urealyticum)
Anmerkung
Weitere Informationen siehe Mycofast-Screening.
Akkreditiert
ja
Mycoplasma pneumoniae PCR
Material
Sputum: 2 ml,
BAL: 5 ml
Methode
PCR
Abrechnung
Die Mycoplasma pneumoniae PCR ist Kassenleistung!
Indikation
V.a. eine frische Mycoplasma pneumoniae Infektion,
Diagnostik der Wahl in der Akutphase.
Anmerkung
Bei V.a. Urogenitalmykoplasmen (Ureaplasma urealyticum, Mycoplasma hominis) bitte Abstrich in speziellem Transportmedium einsenden; siehe Mikrobiologie.
Akkreditiert
ja
Neisseria gonorrhoeae (Gonorrhoe), Kultur
Material
exprimiertes Sekret, Cervix-/ Urethral-Abstrich (mit Universal-Transportmedium)
Methode
Kultur, Mikroskopie
Anmerkung
Transportmedium obligatorisch; z.B. Abstrich mit Universal-Transportmedium
Bitte frisches Untersuchungsmaterial vom selben Tag einsenden.
Akkreditiert
ja
Neisseria gonorrhoeae TMA
Material
Abstrich (endozervikal, urethral)
Genaue Anleitung Präanalytik Cervix-/Urethral-Abstrich für TMA siehe hier.
Entnahme und Transport der endozervikalen und urethralen Abstrichproben mit dem Aptima Swab Specimen Kit der Firma GENPROBE (Art.-Nr. 5505) können online oder telefonisch über unseren Versand bestellt werden:
Tel.: 02306 · 940 96 - 80.
Auf das gleichzeitige Anlegen einer Kultur sollte wegen der globalen Resistenzentwicklung nicht verzichtet werden. Dafür bitte einen mikrobiologischen Abstrich mit Universal-Transportmedium einsenden.
Methode
TMA
Mit einem Abstrich kann gleichzeitig auf Chlamydien und Gonokokken getestet werden.
Abrechnung
EBM: Kassenleistung!
Der Gonokokken-RNS-Nachweis mittels Amplifikationsverfahren (wie z.B. TMA) ist eine Kassenleistung der GKV.
Indikation
Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit Neisseria gonorrhoeae werden ausschließlich Abstrichproben empfohlen.
Anmerkung
Detaillierte Informationen siehe auch LabmedLetter Nr. 110.
Kontakt Analysebereich
E-Mail: bartsch@labmed.de
Pneumocystis jiroveci (ehemals Pneumocystis carinii) PCR
Material
BAL: 5 ml
Bronchialsekret, Sputum: 2 ml
Methode
PCR
Abrechnung
Der EBM erlaubt die Durchführung einer Pneumocystis jirovecii PCR bei immundefizienten Patienten.
Hinweis: Immundefizient sind Patienten, bei denen mindestens ein Teil des Immunsystems aufgrund exogener oder endogener Ursachen soweit eingeschränkt ist, dass eine regelrechte Immunreaktion nicht erfolgt und ein Auftreten opportunistischer Infektionen zu erwarten ist.
Indikation
Nachweis einer Pneumocystis jirovecii Pneumonie als opportunistischer Erreger bei immunsupprimierten Patienten und AIDS-Patienten
Akkreditiert
ja
Trichomonas vaginalis (Vaginitis / Vaginose) DNA-Sonde
Material
Cervix-/Urethral-Abstrich
(umgehender Probentransport!)
Methode
Direktnachweis: DNA-Hybridisierung
(AFFIRM VP III ®: Ergebnis nach 4h)
Abrechnung
EBM: keine Kassenleistung
Anmerkung
AFFIRM VP III®: Die Probe sollte sofort zur Weiterverarbeitung ins Labor und somit direkt vor dem Probentransport gewonnen und bis dahin gekühlt gelagert werden (2-8 °C)
Akkreditiert
ja
Ureaplasma urealyticum
Material
Cervix-/Urethral-Abstrich unmittelbar in spezielles Transportmedium!
Bitte spezielles Versandmaterial anfordern unter Tel.: 02306 · 940 96 - 80 oder per Mail.
Methode
Kultur (Testkit inklusive Mycoplasma hominis)
Anmerkung
Weitere Informationen siehe Mycofast-Screening.
Akkreditiert
ja
VRE (Vancomycin-resistente Enterokokken)
Material
Abstrich
Methode
Kultur, PCR
Differenzierung und Resistenzbestimmung,
zusätzlich Typisierung mittels PCR
Anmerkung
Siehe auch VRE PCR sowie
Siehe auch unter Krankenhaushygiene.
Akkreditiert
ja
VRE PCR (aus Kultur)
Material
aus klinischem Untersuchungsmaterial auf Selektivmedien nach Anzucht
Methode
PCR
Typisierung mittels PCR durch Prüfung auf Anwesenheit des Gens für Typ VanA, VanB, VanC1 (E. gallinarum), VanC2/3 (E. casseliflavus/ E. flavescens)
Abrechnung
EBM: keine Kassenleistung
Indikation
Verdacht auf Besiedlung oder Infektion mit VRE
Anmerkung
VRE Kultur siehe Mikrobiologie VRE (Vancomycin resistente Enterokokken) sowie Krankenhaushygiene
Parasiten - gezielte Untersuchungen
Amöben
Material
frische Stuhlprobe!
Serologie: 2 ml Serum
Methode
Mikroskopie, EIA (Entamoeba histolytica/ Entamoeba dispar)
Infektionsdiagnostik: AK-Nachweis (IHA, IFT)
Akkreditiert
ja
Cryptosporidien
Material
Stuhlprobe
Methode
EIA
Akkreditiert
ja
Lamblien
Material
frische Stuhlprobe!
(Duodenalsaft: nur Mikroskopie)
Methode
Mikroskopie, EIA (Giardia lamblia/ Lamblia intestinalis)
Akkreditiert
ja
Malaria Direktnachweis
Material
EDTA-Blut: 2 ml, möglichst während der Fieberphase entnehmen!
Bitte unbedingt mitteilen: Reisedaten, Reiseziel, seit wann Klinik, seit wann Fieber, ob Malariaprophylaxe genommen wurde (ja/nein)
Methode
Dicker Tropfen und Blutausstrich (Mikroskopie), Antigentest (Ag-Nachweis bei Pl. falciparum / Pl. vivax)
Indikation
V.a. eine akute Malaria-Infektion nach Auslandsaufenthalt
Anmerkung
Bitte Probe vorab telefonisch anmelden! (Tel: 0231 / 9572-5100)
Bitte auch eine Rückrufnummer angeben, damit das Ergebnis noch am selben Tag telefonisch mitgeteilt werden kann.
Akkreditiert
ja
Würmer / Wurmeier
Material
Stuhlprobe
(bei Verdacht auf Oxyuren: Anal-Abklatsch-Präparat empfohlen)
Methode
Mikroskopie (nativ und Anreicherung)
Akkreditiert
ja
Parodontopathogene Markerkeime
Antibiogramm / Resistenzbestimmung
Antimikrobielle Chemotherapeutika (Übersicht)
Anmerkung
Auswahl antimikrobieller Chemotherapeutika (Testsubstanz)
Penicilline (Penicillinase-empfindlich/Schmalspektrum)
· Penicillin G
Penicilline (Penicillinase-empfindlich/erweitertes Spektrum)
· Ampicillin/Amoxicillin
· Mezlocillin
· Piperacillin
Penicilline (Penicillinase-fest)
· Oxacillin
· Flucloxacillin
Penicilline + ß-Lactamase-Inhibitor
· Ampicillin + Sulbactam
· Amoxicillin + Clavulansäure
· Piperacillin + Tazobactam
Cephalosporine I (Basis)
· Cefazolin
Cephalosporine II (Intermediär)
· Cefuroxim
· Cefotiam
Cephamycine
· Cefoxitin
Cephalosporine III a (Breitspektrum)
Cefotaxim/Ceftriaxon
Cephalosporine III b (Breitspektrum/Pseudomonas-wirksam)
· Ceftazidim
· Cefepim
Oral-Cephalosporine
· Cefaclor
Oral-Cephalosporine (erweitertes Spektrum)
· Cefuroxim-Axetil
· Cefixim
· Cefpodoxim-Proxetil
· Ceftibuten
Carbapeneme (ß-Lactam-Antibiotika)
· Imipenem
· Meropenem
· Ertapenem
Tetracycline (Breitspektrum-Bakteriostatika)
· Tetracyclin
· Doxycyclin
Glycylcycline
· Tigecyclin
Chloramphenicol (Breitspektrum-Bakteriostatikum)
· Chloramphenicol
Aminoglykoside (Neuere)
· Gentamicin
· Tobramycin
· Amikacin
Makrolide
· Erythromycin
· Clarithromycin
· Roxithromyxin
· Azithromycin
Lincosamide
· Clindamycin
Glykopeptide
· Vancomycin
· Teicoplanin
Streptogramine
· Quinopristin/Dalfopristin
Oxazolidinone
· Linezolid
Sulfonamide
· Cotrimoxazol
Gyrasehemmer/Fluorochinolone (Neuere)
· Ofloxacin
· Ciprofloxacin
· Levofloxacin
· Moxifloxacin
Sonstige
· Mupirocin
· Fosfomycin
· Fusidinsäure
· Rifampicin
Akkreditiert
ja
Routinemäßig getestete antimikrobielle Chemotherapeutika (Auswahl)
Anmerkung
Tabellarische Übersicht hier zum Download Tabelle
*1: Staphylokokken
*2: Gram(-) Stäbchen
*3: Urin
Auf Wunsch können - wenn verfügbar - weitere antimikrobielle Chemotherapeutika ausgetestet werden. Bei Auftreten von Multiresistenzen wird das Spektrum der therapeutischen Möglichkeiten routinemäßig durch Austestung zusätzlicher geeigneter Antibiotika erweitert. Bei ambulanten Patienten werden i.d.R. einige parenterale Antibiotika nicht mitgetestet.
Abhängig von der gewählten Resistenzbestimmungs-Methode (VITEK etc.) sind Abweichungen in der Auswahl der getesteten Antibiotika möglich.
Akkreditiert
ja
Hospital-Hygiene
Anforderungen der Krankenhaushygiene - Bakteriologische Überwachung (Monitoring)
Erläuterung
Untersuchungsanforderung:
Die zur Prüfung notwendigen Testkörper, Gefäße, Nähr-/Transportmedien und Anforderungsscheine werden auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Bei der Verwendung von Prüfkörpern ist eine vorschriftsmäßige Anwendung unerlässlich; einige der aufgeführten Untersuchungen sind vor Ort von geschultem Personal / zertifizierten Probennehmern (teilweise nur mit Zusatzqualifikation) durchzuführen.
Für den Probentransport empfehlen wir einen sachgerechten schnellen Weg; bei Unklarheiten bzgl. der Transportbedingungen bitten wir um telefonische Rücksprache:
Labor Mikrobiologie: Tel.: 0231/9572-5100
Die Befundinterpretation bei Hygieneuntersuchungen hängt maßgeblich vom Ort der Probennahme, der Transportbedingung und der anschließenden Aufarbeitung im Labor ab. Aus diesem Grunde bitten wir, auf dem Mikrobiologischen Anforderungsschein erforderliche Hintergrundinformationen und besondere Fragestellungen zu notieren.
Bitte Untersuchungsanforderung möglichst vollständig ausfüllen; insbesondere Abnahmeort, Gerätedaten, Sterilisationsprogramme, Absender etc.!
Instrumenten-Hygiene / Aufbereitung:
- hygienisch-mikrobiologische Prüfung der manuellen/maschinellen Aufbereitung von Endoskopen mittels steriler Spüllösung und Abstrich-Tupfern; auf Wunsch auch mittels Durchzugschwämmchen
- Prüfung der Funktionsfähigkeit von Sterilisationsgeräten (Dampf-, Heißluft-, Formaldehyd- und Ethylenoxyd-Sterilisatoren etc.) und Desinfektionsgeräten (für Instrumente, Endoskope, Steckbecken, Geschirr, Container/Betten, Matratzen, Textilien etc.) mittels biologischer Indikatoren oder kontaminierter Testkörper
- Prüfung der Hygienequalität von Endoskopen gem. §7 Qualitätssicherungsvereinbarung zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung WL (KVWL)
Umgebungs-Hygiene / Hygieneüberwachung:
- Prüfung/ Untersuchung von direktem Patientenumfeld auf hygienerelevante Keime mittels RODAC-Abklatschplatten und Abstrich-Tupfern (Flächen, Einrichtungen, Geräte, Verbrauchsmaterial, Wäsche, Kleidung etc.)
- Umgebungsuntersuchung bei epidemiologischer Fragestellung (MRSA etc.)
- Durchführung hygienischer Maßnahmen bei gehäuftem Auftreten von relevanten Keimen (Desinfektion von Händen und Flächen im Operationsbereich etc.)
- hygienisch-mikrobiologische und hygienisch-physikalische Prüfung von Raum-Luft-Technischen Anlagen (RLT) auf Luftströmung und Verkeimung mittels Luftkeimsammler
Wasser-Hygiene / Lebensmittelkontrolle:
- hygienische Untersuchung von Wasser/Warmwasser aus Anlagen der Hausinstallation (Trinkwasser, Mineral-/Tafelwasser etc.) z.B. auf Gesamtkeimzahl, Keimbelastung mit E.coli, Coliforme, Clostridien, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen (siehe auch TVO; Mineral- und Tafelwasser-VO)
- hygienische Untersuchung von Wasser aus Schwimm-, Bade-, Bewegungsbecken z.B. auf Gesamtkeimzahl, Keimbelastung mit E.coli, Coliforme, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen (siehe auch BVO)
- hygienisch-mikrobiologische Prüfung der Hygienequalität von Wasser aus Behandlungseinheiten (HNO, Zahnmedizin etc.), Beatmungsgeräten (Inkubatoren, Inhalatoren) und Wäscherkammern (RLT-Anlagen)
- hygienisch-mikrobiologische Prüfung von Lebensmitteln (Rückstellmuster) z.B. auf Enterobacteriaceae (inkl. Salmonella), Staphylococcus aureus, Listerien u.a.
Keimbestimmung / Empfindlichkeitsprüfung:
- Nachweis, Differenzierung und ggf. Resistenzbestimmung gegenüber Antibiotika bei hygienerelevanten Erregern
- Typisierung bei epidemiologisch relevanten Erregernachweisen (z.B. spa-Typisierung bei MRSA)
Funktion als externer Krankenhaushygieniker durch einen Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin (Wir bitten um Rücksprache):
- Mitglied der Hygienekommission
- Aufstellung der Desinfektionsmittelliste unter Beachtung
toxikologischer, ökologischer und ökonomischer Aspekte - Mitarbeit bei der Erstellung und Überprüfung von Hygieneplänen
- Erstellung von Entsorgungskonzepten unter Berücksichtigung der gesetzlichen und kommunalrechtlichen Bestimmungen
- Gutachterliche Stellungnahme zu Umbau- und Sanierungsarbeiten sowie Abwicklung des Schriftverkehrs mit zuständigen Aufsichtsbehörden etc.
Nosokomiale Infektion / Hospitalkeime:
- Aufdeckung von Infektionen / Infektionsketten durch Hospitalkeime wie MRSA (Methicillin-/ Oxacillin-resistente Staphylococcus aureus),
VRE (Vancomycin-resistente Enterokokken) und andere.
(siehe auch Hinweise zur Probennahme: Untersuchungsaufträge)
EDV-gestützte Keim- und Resistenz-Statistik für Krankenhäuser:
Zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen sowie zur Umsetzung des krankenhausinternen Qualitätsmanagements kann eine zuverlässige und aussagekräftige Statistik wesentlich beitragen.
Die statistische Auswertung der mikrobiologischen Laborbefunddaten erfolgt durch unsere Abteilung Mikrobiologie i.d.R. halbjährlich; sie enthält:
- bereinigte Statistik (keine Mehrfachnennungen bei identischen Ergebnissen eines Patienten)
- Auswertung der Erregerhäufigkeit, aufgeschlüsselt nach Untersuchungsmaterialien
- Auswertung des Resistenzverhaltens wichtiger Erreger
- ggf. kurzfristige Auswertung nach bestimmten individuellen Fragestellungen (bitte Rücksprache)
EDV-gestützte gesonderte Niederschrift gem. §23 IfSG (Erreger mit besonderen Resistenzen):
Nach §23 des Infektionsschutzgesetzes ist das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen vom Leiter von Krankenhäusern in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen.
(siehe auch Kapitel IfSG)
Befunde mit Nachweisen der betreffenden Erreger werden von uns mit einem Hinweis auf die gesonderte Aufzeichnungspflicht versehen. Die statistische Auswertung hierzu erfolgt durch unsere Abteilung Mikrobiologie i.d.R. halbjährlich; sie enthält:
- Patientennamen
- Angaben zum Datum des Erstnachweises
- Angaben zum stationären Aufenthalt des Patienten
- Angaben zu den nachgewiesenen besonderen Resistenzen
- Angaben zum Untersuchungsmaterial mit diesem Erregernachweis
Anmerkung
Die aktuelle Verfahrensübersicht mit den in unserem Labor durchgeführten hygienisch-mikrobiologischen Routine-Untersuchungen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu: Tel. 0231 / 9572-5110 (Hr. Roßburg).
In Zusammenarbeit mit externen Partnern für Probennahmen bieten wir umfangreiche Beratungen in Hygienefragen, Probennahmen vor Ort, hygienisch-mikrobiologische und hygienisch-physikalische Untersuchungen von Raum-Luft-Technischen Anlagen (RLT), Betreuungen von Baumaßnahmen im medizinischen Bereich etc.
Einige der aufgeführten Untersuchungen werden auch in Kooperation mit der Eurofins Inlab GmbH, einem akkreditierten Institut für Lebensmittelanalytik, Betriebs- und Umwelthygiene, durchgeführt.
Unsere Krankenhaushygiene sowie unsere Wasseranalytik sind von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierungsurkunde D-PL-13403-01-00 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
IfSG § 06: Meldepflichtige Krankheiten
Inhalt
(1) Namentlich ist zu melden:
1. der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an
a) Botulismus
b) Cholera
c) Diphtherie
d) humaner spongiformer Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen
e) akuter Virushepatitis
f) enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS)
g) virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
h) Masern
i) Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
j) Milzbrand
k) Mumps
l) Pertussis
m) Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt)
n) Pest
o) Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
p) Tollwut
q) Typhus abdominalis / Paratyphus
r) Varizellen
sowie die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt,
2. der V.a. und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn
a) eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs.1 ausübt
b) zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,
3. der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung,
4. die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tiers oder Tierkörpers,
5. soweit nicht nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig, das Auftreten
a) einer bedrohlichen Krankheit oder
b) von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,
wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen, die nicht in § 7 genannt sind.
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1,3 bis 8, § 9 Abs. 1,2,3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.
(2) Dem Gesundheitsamt ist über die Meldung nach Absatz 1 Nr. 1 hinaus mitzuteilen, wenn Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose leiden, eine Behandlung verweigern oder abbrechen. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 und 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.
(3) Dem Gesundheitsamt ist unverzüglich das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, als Ausbruch nichtnamentlich zu melden. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1,3 und 5, § 10 Absatz 6 zu erfolgen.
Anmerkung
Infektionsschutzgesetz (IfSG): Meldewesen (Auszug)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 G v. 20.04.2013
IfSG § 07: Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
Inhalt
(1) Namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern, soweit nicht anders bestimmt, der direkte oder indirekte Nachweis zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen:
1. Adenoviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis im Konjunktivalabstrich
2. Bacillus anthracis
3. Bordetella pertussis, Bordetella parapertussis
4. Borrelia recurrentis
5. Brucella sp.
6. Campylobacter sp., darmpathogen
7. Chlamydia psittaci
8. Clostridium botulinum oder Toxinnachweis
9. Corynebacterium diphtheriae, Toxin-bildend
10. Coxiella burnetii
11. humanpathogene Cryptosporidium sp.
12. Ebolavirus
13.a) Escherichia coli, enterohämorrhagische Stämme (EHEC)
und b) Escherichia coli, sonstige darmpathogene Stämme
14. Francisella tularensis
15. FSME-Virus
16. Gelbfiebervirus
17. Giardia lamblia
18. Haemophilus influenzae; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Liquor oder Blut
19. Hantaviren
20. Hepatitis-A-Virus
21. Hepatitis-B-Virus
22. Hepatitis-C-Virus; Meldepflicht für alle Nachweise, soweit nicht bekannt ist, dass eine chronische Infektion vorliegt
23. Hepatitis-D-Virus
24. Hepatitis-E-Virus
25. Influenzaviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis
26. Lassavirus
27. Legionella sp.
28. humanpathogene Leptospira sp.
29. Listeria monocytogenes; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Blut, Liquor oder anderen normalerweise sterilen Substraten sowie aus Abstrichen von Neugeborenen
30. Marburgvirus
31. Masernvirus
32. Mumpsvirus
33. Mycobacterium leprae
34. Mycobacterium tuberculosis/africanum, Mycobacterium bovis; Meldepflicht für den direkten Erregernachweis sowie nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum
35. Neisseria meningitidis; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Liquor, Blut, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen normalerweise sterilen Substraten
36. Norwalk-ähnliches Virus (Noro-Virus); Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Stuhl
37. Poliovirus
38. Rabiesvirus
39. Rickettsia prowazekii
40. Rotavirus
41. Rubellavirus
42. Salmonella Paratyphi; Meldepflicht für alle direkten Nachweise
43. Salmonella Typhi; Meldepflicht für alle direkten Nachweise
44. Salmonella, sonstige
45. Shigella sp.
46. Trichinella spiralis
47. Varizella-Zoster-Virus
48. Vibrio cholerae O:1 und O:139
49. Yersinia enterocolitica, darmpathogen
50. Yersinia pestis
51. andere Erreger hämorrhagischer Fieber.
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2,3,4 und Abs. 4, § 9 Abs. 1,2,3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.
NEU ab 01.07.2009:
Die Meldepflicht nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes wird auf methicillinresistente Stämme des Krankheitserregers Staphylococcus aureus (MRSA) ausgedehnt. Die Meldepflicht gilt nur für den Nachweis aus Blut oder Liquor.
siehe auch Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes an die epidemische Lage (Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung - LabMeldAnpV) vom 26.05.2009
(2) Namentlich sind in dieser Vorschrift nicht genannte Krankheitserreger zu melden, soweit deren örtliche und zeitliche Häufung auf eine schwer wiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2,3, und Abs. 4, § 9 Abs. 2,3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.
(3) Nichtnamentlich ist bei folgenden Krankheitserregern der direkte oder indirekte Nachweis zu melden:
1. Treponama pallidum
2. HIV
3. Echinococcus sp.
4. Plasmodium sp.
5. Toxoplasma gondii; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2,3 und Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3,4 Satz 1 zu erfolgen
Anmerkung
Infektionsschutzgesetz (IfSG): Meldewesen (Auszug)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 G v. 20.04.2013
IfSG § 08: Zur Meldung verpflichtete Personen
Inhalt
(1) Zur Meldung oder Mitteilung sind verpflichtet:
1. im Falle des § 6 der feststellende Arzt; in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen der stationären Pflege ist für die Einhaltung der Meldepflicht neben dem feststellenden Arzt auch der leitende Arzt, in Krankenhäusern mit mehreren selbständigen Abteilungen der leitende Abteilungsarzt, in Einrichtungen ohne leitenden Arzt der behandelnde Arzt verantwortlich,
2. im Falle des § 7 die Leiter von Medizinaluntersuchungsämtern und sonstigen privaten oder öffentlichen Untersuchungsstellen einschließlich der Krankenhauslaboratorien,
3. im Falle der §§ 6 und 7 die Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik, wenn ein Befund erhoben wird, der sicher oder mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das Vorliegen einer meldepflichtigen Erkrankung oder Infektion durch einen meldepflichtigen Krankheitserreger schließen lässt,
4. im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 4 und im Falle des § 7 Abs. 1 Nr. 36 bei Tieren, mit denen Menschen Kontakt gehabt haben, auch der Tierarzt,
5. im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1,2 und 5 und Abs. 3 Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung oder Anerkennung erfordert,
6. (weggefallen),
7. im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1,2 und 5 die Leiter von Pflegeeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Heimen, Lagern o.ä. Einrichtungen,
8. im Falle des § 6 Abs. 1 der Heilpraktiker.
(2) Die Meldepflicht besteht nicht für Personen des Not- und Rettungsdienstes, wenn der Patient unverzüglich in eine ärztlich geleitete Einrichtung gebracht wurde. Die Meldepflicht besteht für die in Absatz 1 Nr. 5 bis 7 bezeichneten Personen nur, wenn ein Arzt nicht hinzugezogen wurde.
(3) Die Meldepflicht besteht nicht, wenn dem Meldepflichtigen ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung bereits erfolgte und andere als die bereits gemeldeten Angaben nicht erhoben wurden. Satz 1 gilt auch für Erkrankungen, bei denen der Verdacht bereits gemeldet wurde.
(4) Absatz 1 Nr. 2 gilt entsprechend für Personen, die die Untersuchung zum Nachweis von Krankheitserregern außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes durchführen lassen.
(5) Der Meldepflichtige hat dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen, wenn sich eine Verdachtsmeldung nicht bestätigt hat.
Anmerkung
Infektionsschutzgesetz (IfSG): Meldewesen (Auszug)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 G v. 20.04.2013
IfSG § 23: Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
Inhalt
(1) Beim Robert-Koch-Institut wird eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet. (...) Die Kommission erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. (...)
(2) Beim Robert-Koch-Institut wird eine Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie eingerichtet. (...) Die Kommission erstellt Empfehlungen mit allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und antimikrobielle Therapie, insbesondere bei Infektionen mit resistenten Krankheitserregern. (...)
(3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden:
1. Krankenhäuser
2. Einrichtungen für ambulantes Operieren,
3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
4. Dialyseeinrichtungen,
5. Tageskliniken,
6. Entbindungseinrichtungen,
7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen und
9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe.
Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert-Koch-Institut beachtet worden sind.
(4) Die Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren haben sicherzustellen, dass die vom Robert-Koch-Institut nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufgezeichnet, bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich erforderlicher Präventionsmaßnahmen gezogen werden und dass die erforderlichen Präventionsmaßnahmen dem Personal mitgeteilt und umgesetzt werden. Darüber hinaus haben die Leiter sicherzustellen, dass die nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b festgelegten Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs fortlaufend in zusammengefasster Form aufgezeichnet, unter Berücksichtigung der lokalen Resistenzsituation bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich des Einsatzes von Antibiotika gezogen werden und dass die erforderlichen Anpassungen des Antibiotikaeinsatzes dem Personal mitgeteilt und umgesetzt werden.
Die Aufzeichnungen nach den Sätzen 1 und 2 sind zehn Jahre nach deren Anfertigung aufzubewahren. Dem zuständigen Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen zu gewähren.
(5) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind.
1. Krankenhäuser
2. Einrichtungen für ambulantes Operieren,
3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
4. Dialyseeinrichtungen,
5. Tageskliniken,
6. Entbindungseinrichtungen,
7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung vorsehen, dass Leiter von Zahnarztpraxen sowie Leiter von Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, sicherzustellen haben, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen.
(6) Einrichtungen nach Absatz 5 Satz 1 unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Einrichtungen nach Absatz 5 Satz 2 können durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden.
(7) Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, zu Betriebs- und Geschäftszeiten Betriebsgrundstücke, Geschäfts- und Betriebsräume, zum Betrieb gehörende Anlagen und Einrichtungen sowie Verkehrsmittel zu betreten, zu besichtigen sowie in die Bücher oder sonstigen Unterlagen Einsicht zu nehmen und hieraus Abschriften, Ablichtungen oder Auszüge anzufertigen sowie sonstige Gegenstände zu untersuchen oder Proben zur Untersuchung zu fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. § 16 Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
(8) Die Landesregierungen haben bis zum 31. März 2012 durch Rechtsverordnung für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sowie für Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen zu regeln. Dabei sind insbesondere Regelungen zu treffen über
1. hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb der Einrichtungen,
2. Bestellung, Aufgaben und Zusammensetzung einer Hygienekommission,
3. die erforderliche personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern und die Bestellung von hygienebeauftragten Ärzten einschließlich bis längstens zum 31. Dezember 2016 befristeter Übergangsvorschriften zur Qualifikation einer ausreichenden Zahl geeigneten Fachpersonals,
4. Aufgaben und Anforderungen an Fort- und Weiterbildung der in der Einrichtung erforderlichen Hygienefachkräfte, Krankenhaushygieniker und hygienebeauftragten Ärzte,
5. die erforderliche Qualifikation und Schulung des Personals hinsichtlich der Infektionsprävention,
6. Strukturen und Methoden zur Erkennung von nosokomialen Infektionen und resistenten Erregern und zur Erfassung im Rahmen der ärztlichen und pflegerischen Dokumentationspflicht,
7. die zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderliche Einsichtnahme der in Nummer 4 genannten Personen in Akten der jeweiligen Einrichtung einschließlich der Patientenakten,
8. die Information des Personals über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind,
9. die klinisch-mikrobiologisch und klinisch-pharmazeutische Beratung des ärztlichen Personals,
10. die Information von aufnehmenden Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten bei der Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patienten über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind.
Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung an andere Stellen übertragen.
Liste der gemäß § 23 Abs. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b IfSG zu erfassenden Krankheitserreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen
(s. Bundesgesundheitsblatt; 04/2013; Auszug)
KRINKO-Definition
(s. Bundesgesundheitsblatt; 10/2012;55:1311-1354; Auszug)
Zu erfassen ist die Resistenz (hier: intermediäre Empfindlichkeit und Resistenz; I/R) gegen folgende antimikrobielle Substanzen, sofern im Rahmen der klinisch-mikrobiologischen Diagnostik getestet. Die Erfassung soll in der gesamten Einrichtung erfolgen. Für die rasche Erkennung des gehäuften Auftretens dieser Erreger ist die fortlaufende und regelmäßige Bewertung der erhobenen Daten in den jeweiligen von der Einrichtungen zu definierenden Organisationseinheiten geboten.
(Bei Vorliegen einer der aufgeführten Einzelresistenzen soll weiterhin das gesamte vorliegende Antibiogramm zum Zweck der besseren Bewertung dokumentiert werden.)
- Staphylococcus aureus
Oxacillin (Cefoxitin), Vancomycin, Linezolid, Daptomycin, Tigecyklin, Teicoplanin als Einzelresitenzen - Enterococcus faecalis, Enterococcus faecium
Ampicillin (E.faecalis), Vancomycin, Teicoplanin, Linezolid, Tigecyklin als Einzelresistenzen
(auch dokumentieren, wenn Gentamicin (Hochresistenz), Streptomycin (Hochresistenz)) - Streptococcus pneumoniae
Vancomycin, Penicillin (Oxacillin 1 µg), Cefotaxim, Linezolid, Daptomycin, Levofloxacin, Moxifloxacin als Einzelresistenzen - Escherichia coli, Klebsiella pneumoniae, Klebsiella oxytoca, Proteus spp.
Ertapenem oder Imipenem oder Meropenem, Cefotaxim oder Ceftazidim als Einzelresistenzen
sowie Mehrfachresistenz entsprechend der KRINKO-Definition:
Piperacillin+(Cefotaxim oder Ceftazidim) + Ciprofloxacin (3MRGN) ggf. + Imipenem oder Meropenem (4MRGN) - Enterobacter cloacae, Citrobacter spp., Serratia marcescens, Klebsiella spp. (außer K.pneumoniae/K.oxytoca), Morganella morganii
Imipenem oder Meropenem als Einzelresistenzen
sowie Mehrfachresistenz entsprechend der KRINKO-Definition:
Piperacillin+(Cefotaxim oder Ceftazidim) + Ciprofloxacin (3MRGN) ggf. + Imipenem oder Meropenem (4MRGN) - Pseudomonas aeruginosa
Imipenem und Meropenem
sowie Mehrfachresistenz entsprechend der KRINKO-Definition:
Piperacillin+(Cefotaxim und Ceftazidim und Cefepim) + Imipenem und Meropenem (3MRGN) bzw. Piperacillin + Ciprofloxacin + Imipenem und Meropenem (3MRGN) bzw. Piperacillin + (Cefotaxim und Ceftazidim und Cefepim) + Ciprofloxacin (3MRGN) bzw. (Cefotaxim und Ceftazidim + Cefepim) + Ciprofloxacin + Imipenem und Meropenem (3MRGN) bzw. Piperacillin + (Cefotaxim und Ceftazidim und Cefepim) + Imipenem und Meropenem + Ciprofloxacin (4MRGN) - Acinetobacter baumannii complex
Imipenem oder Meropenem als Einzelresistenzen
sowie Mehrfachresistenz entsprechend der KRINKO-Definition:
Piperacillin + (Cefotaxim oder Ceftazidim oder Cefepim) + Ciprofloxacin (3MRGN) ggf. + Imipenem oder Meropenem (4MRGN) - Stenotrophomonas maltophilia
Cotrimoxazol als Einzelresistenz - Candida spp.
Fluconazol (Erfassung nur in Einrichtungen mit hämatologisch-onkologischen Abteilungen; auch von primär resistenten Spezies)
Anmerkung
Infektionsschutzgesetz (IfSG): Verhütung übertragbarer Krankheiten (Auszug)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 G v. 20.04.2013
IfSG § 42: Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
Inhalt
(1) Personen, die
- an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind,
- an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,
- die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden,
dürfen nicht tätig sein oder beschäftigt werden
a) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder
b) in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.
Satz 1 gilt entsprechend für Personen, die mit Bedarfsgegenständen, die für die dort genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel im Sinne des Absatzes 2 zu befürchten ist. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für den privaten hauswirtschaftlichen Bereich.
(2) Lebensmittel im Sinne des Absatzes 1 sind
- Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
- Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
- Eiprodukte
- Säuglings- und Kleinkindernahrung
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
- Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen.
- Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.
Anmerkung
Infektionsschutzgesetz (IfSG): Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln (Auszug)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 G v. 20.04.2013