SARS-CoV-2-Mutations-PCR
SARS-CoV-2 mutations PCRMaterial
Nasen-Rachen-Abstrich in 1-2 ml physiolog. NaCl mit einem Tupfer entnommen (Bitte keine Aluminium-Abstrichtupfer oder Gelabstriche!)
Alternativ: Nasen-Rachen-Spülung oder -Aspirat (1–2 ml) oder Bronchoalveoläre Lavage (4 ml), Sputum (nach Anweisung produziert bzw. induziert, 1–2 ml), Trachealsekret (1–2 ml). Informationen zur Präanalytik siehe hier: Untersuchungsmaterialien PCR.
Voraussetzung für die Mutations-PCR ist ein vorangegangener PCR-Nachweis von SARS-CoV-2 mit einem Ct-Wert unter 30.
Methode
Punktmutationsanalyse mittels RealTime-PCR zum Nachweis Varianten-spezifischer Austausche im Spike Gen.
Abrechnung
Aufgrund der letzten Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums mit Wirkung zum 12.02.2022 ist eine Kostenübernahme für die variantenspezifische PCR (sogenannte „Mutations-PCR“) gemäß Verordnung nicht mehr möglich. Die Leistung kann dennoch als Selbstzahlerleistung („IGeL“) zum Preis 99€ angefordert werden.
Indikation
Geeignet zur schnellen Erfassung der Verbreitung bereits bekannter, unter Beobachtung stehender Virus-Linien (Variants Of Concern), wie aktuell die Omikron- (B.1.1.529) Sublinien. Neben der Mutations-PCR ist aber auch eine Gesamtgenom-Sequenzierung möglich.
Weitere Infos siehe auch Infos RKI.
Anmerkung
In unserem Labor erfolgt keine Probennahme für Patient:innen.
Erkrankte und/oder besorgte Bürger:innen wenden sich bitte direkt an eine Arztpraxis, Klinik oder das zuständige Gesundheitsamt. In Dortmund erreichen Sie das Gesundheitsamt unter der Corona-Hotline Dortmund: 0231-50 13150.