Umfangreiche Mutationssuche: Gemäß EBM nicht mehr genehmigungspflichtig
Änderung im EBM ab 1. Januar 2021
Umfangreiche humangenetische Mutationssuchen (>25 Kilobasen bei erblichen, >20 Kilobasen bei erworbenen Erkrankungen) waren für gesetzlich versicherte Patient:innen bisher genehmigungspflichtig (EBM Ziffern 11514 bzw. 19425 und 19454). Diese Genehmigungspflicht wurde zum 1. Quartal 2021 aufgehoben, so dass nun auch größere NGS-Panel-Analysen ohne entsprechenden Antrag von uns angeboten und durchgeführt werden.
Gleichzeitig wurde die genehmigungspflichtige Ziffer 11449 für indikationsbezogene Diagnostik (z.B. familiären Brust- und Eierstockkrebs) gestrichen, so dass auch hier nun zusätzliche Gene ohne vorherigen Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse untersucht werden können.
Alle Analysen fallen weiterhin nicht unter das Laborbudget der/des anfordernden Ärztin/Arztes.
Für weitere Informationen siehe auch Update LabmedLetter 117.