Masern

Masern IgG-Ak

Measles IgG-Ab

Material

Serum: 1 ml, EDTA-Plasma, Heparin-Plasma

Methode

EIA (Virion\Serion)

Bewertungskriterium

Negativ:  < 150 mIU/ml   
Grenzwertig: 150–200 mIU/ml
Positiv:  > 200 mIU/ml

Indikation

  • Immunstatus vor/nach Impfung
  • V.a. eine frische Maserninfektion zusammen mit der Analyse der IgM-Antikörper (Fieber, typisches Exanthem, Kopliksche Flecken)

Ein Schutztiter ist vom Hersteller nicht definiert; eine Überprüfung des Impfstatus wird auch von der STIKO nicht gefordert.

Empfehlung der STIKO (Stand 25.01.2024):

Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, sollten eine einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff erhalten.
Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung z.B. KITA erhalten Säuglinge ab dem Alter von ≥ 9 Monate eine 2 malige Impfung mit einem MMR/V-*Impfstoff.

Sofern die Erstimpfung im Alter von 9–10 Monaten erfolgt, soll die 2. MMR/V-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.

Im Rahmen eines Ausbruchs:
Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit sowie ausnahmsweise Säuglinge im Alter von 6 – 8 Monaten nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung (Off-label-use).
Empfehlung: Einmalige Impfung  mit einem MMR/V-Impfstoff
Ggf. Vervollständigung entsprechend den für die Altersgruppe geltenden Empfehlungen.
Sofern die Erstimpfung im Alter von 9–10 Monaten erfolgt, soll die 2. MMR/V*-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.
Bei Erstimpfung im Alter von 6–8 Monaten sollen eine 2. und 3. MMR/V*-Impfung im Alter von 11 und 15 Monaten erfolgen.

Für nach 1970 geborene Personen (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und Praktikantinnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) in definierten Tätigkeitsbereichen hat die STIKO ebenfalls Impfschemata veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die aktuellen Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission), die auf der Webseite des RKI veröffentlicht sind.

Anmerkung

Die deutliche Änderung zwischen 2 Proben beim IgG-Antikörpernachweis ist meldepflichtig.
Der Nachweis von IgM-Antikörpern mit oder ohne IgG-Antikörper ist ebenfalls meldepflichtig.

Akkreditiert

ja

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